Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Rechts- und Geschäftsfähigkeit
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Infografik Nr. 128031

Nach unserer Rechtsordnung ist jeder Mensch fähig, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, z.B. Eigentümer einer Sache oder Schuldner einer Forderung. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tode. Von der Rechtsfähig...

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Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Ausgabe: 03/2003
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