Kindergeld - Kinderfreibeträge
Für Sie als Mitglied entspricht dies 2,00 Euro.
Infografik Nr. 141216
Seit 1996 wird das Kindergeld nicht mehr als Sozialleistung, sondern als Steuervergütung ausgezahlt: In Form des Kindergelds erstattet der Staat den Eltern vorab einen Betrag, um den sie sonst zu hoch besteuert würden. Vorausgegangen war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992, dass der Staat das Existenzminimum der Steuerpflichtigen von der Einkommensteuer freistellen muss.