Dienst- und Werkvertrag
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Infografik Nr. 128047
Ein Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der eine Vertragspartner zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet und der andere zur Zahlung der vereinbarten Vergütung (§ 611 BGB). Ist im Vertrag nicht ausdrücklich e...
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| Reihe: | 53 |
| Reihentitel: | Zahlenbilder |
| Ausgabe: | 01/2005 |
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