Das Landgericht
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Infografik Nr. 129120
Im bürgerlichen Rechtsstreit zwischen Privatleuten bzw. Unternehmen (außer in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen) ist das Landgericht für alle Streitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, in erster Instanz zuständig ...
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| Reihe: | 53 |
| Reihentitel: | Zahlenbilder |
| Ausgabe: | 01/2003 |
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