Die Europäische Zentralbank

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Die Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde im Juni 1998 gegründet – wenige Monate, bevor die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion mit der Einführung des Euro am 1. Januar 1999 in ihre letzte Phase eintrat. Durch den Vertrag von Lissabon wurde sie zu einem Organ der EU erhoben. Vorrangiges Ziel der EZB ist es, über die Stabilität der gemeinsamen europäischen Währung zu wachen. Soweit dieses Ziel nicht beeinträchtigt wird, soll sie auch die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU unterstützen. Zu ihren grundlegenden Aufgaben gehört es, die Geldpolitik der Eurozone festzulegen, Devisengeschäfte durchzuführen, die Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu verwalten und das reibungslose Funktionieren des Zahlungsverkehrs zu fördern.

Zusammen mit den Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten bildet die EZB das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Dessen innerer Kreis, das so genannte Eurosystem, besteht aus der EZB und den Zentralbanken der EU-Länder, die den Euro eingeführt haben. ESZB und Eurosystem werden von den Beschlussorganen der Europäischen Zentralbank, das heißt vom EZB-Rat und vom Direktorium geleitet. Die Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet bestimmt der EZB-Rat: Er definiert einen Maßstab für Preisstabilität, analysiert die möglichen Stabilitätsrisiken, beschließt über die Höhe der Leitzinsen und steuert die Versorgung mit Zentralbankgeld. Die Umsetzung der im Eurosystem gefassten operativen Beschlüsse erfolgt durch die nationalen Zentralbanken der Eurozone. Der EZB-Rat setzt sich aus dem geschäftsführenden Direktorium der Europäischen Zentralbank und den Zentralbankpräsidenten der siebzehn Euro-Länder (2011) zusammen. Das Direktorium zählt sechs Mitglieder, mit dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB an der Spitze. Als drittes Beschlussorgan besteht daneben der Erweiterte Rat, in dem die Präsidenten aller Zentralbanken der EU vertreten sind. Er ist somit Bindeglied zwischen den EU-Ländern innerhalb und außerhalb des Euro-Währungsraums und hat vorwiegend beratende Aufgaben.

Damit die EZB ihrem Auftrag ohne Rücksicht auf politische Einflussnahme von außen nachgehen kann, wurde sie mit einer mehrfach gesicherten Unabhängigkeit ausgestattet: Sie ist unabhängig in ihren geldpolitischen Entscheidungen, darf keine Weisungen von EU-Organen oder nationalen Regierungen einholen oder entgegennehmen und ist durch die langen Amtszeiten ihrer führenden Persönlichkeiten auch personell unabhängig: Der Präsident und die übrigen Mitglieder des Direktoriums werden auf acht Jahre ernannt; die Präsidenten der nationalen Zentralbanken sind für mindestens fünf Jahre zu berufen.

Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Ausgabe: 01/2011
Lebenssituation Unternehmer Lebenssituation Unternehmer
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Stabilitätsanker für den Euro Stabilitätsanker für den Euro
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Soziale Marktwirtschaft Soziale Marktwirtschaft
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Europäische Bankenaufsicht Europäische Bankenaufsicht
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Die Euro-Zone Die Euro-Zone
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Der Warenkorb für den Preisindex Der Warenkorb für den Preisindex
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Der Euro-Rettungsschirm Der Euro-Rettungsschirm
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Staatsverschuldung in der EU Staatsverschuldung in der EU
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Entwicklung der Verbraucherpreise Entwicklung der Verbraucherpreise
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Die Arbeitslosen Die Arbeitslosen
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Bausteine der sozialen Sicherung Bausteine der sozialen Sicherung
20 Credits (~ 2,00 €)
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