Asylbewerber in Deutschland

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Infografik Nr. 035580

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Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland als subjektives Grundrecht in der Verfassung verankert. Danach dürfen Ausländer, die ihr Land aus begründeter Furcht vor (staatlicher) Verfolgung aus rassischen, religiösen, nationalen, sozialen oder politischen Gründen verlassen und in der Bundesrepublik Zuflucht suchen, nicht abgewiesen, abgeschoben oder ausgeliefert werden. Als dieser weitgehende asylrechtliche Schutz 1949 ins Grundgesetz aufgenommen wurde, geschah das im Bewusstsein der Verfolgung während des „Dritten Reiches“ und des Flüchtlingselends nach dem Zweiten Weltkrieg.

Umfang und Anwendung des Asylgrundrechts waren unumstritten, solange es jährlich nur von einigen tausend Menschen in Anspruch genommen wurde. Gegen Ende der 1970er Jahre stieg die Zahl der Asylbewerber jedoch sprunghaft an. Viele der Neuankömmlinge flohen vor Krieg und Bürgerkrieg, Terror und Verfolgung; daneben wuchs die Zahl derjenigen, die aus wirtschaftlicher Existenznot den Weg nach Deutschland antraten. Um die Zuwanderung dieser sogenannten Wirtschafts- oder Armutsflüchtlinge zu drosseln, wurden mehrfach einschränkende Maßnahmen ergriffen. Die Zahl der Asylbewerber nahm aber weiter zu und erreichte nach Öffnung des „Eisernen Vorhangs“ und nach Ausbruch des Bürgerkriegs in Jugoslawien Anfang der 1990er Jahre einen vorläufigen Höhepunkt.

Um möglichem Missbrauch des Grundrechts auf politisches Asyl entgegenzuwirken, wurde 1993 das Asylrecht neu geregelt und der neue Artikel 16a ins Grundgesetz aufgenommen. Darin blieb das individuelle Grundrecht auf Schutz vor politischer Verfolgung bestehen, für bestimmte Personengruppen wurden aber Schranken errichtet. Ausländer, die über ein EU-Land oder einen anderen „sicheren Drittstaat“ einreisen, in dem sie Schutz hätten finden können, sind seither in Deutschland vom Asylverfahren ausgeschlossen.

Aufgrund der Änderungen im Asylrecht ging die Zahl der Asylanträge ab 1993 deutlich zurück. Seit 2008 ist jedoch ein erneuter Anstieg zu verzeichnen, der sich durch den Bürgerkrieg in Syrien (ab 2011) drastisch verstärkte. 2016 erreichte die Zahl der Erstanträge mit rund 722370 einen neuen Höhepunkt. Bei mehr als einem Drittel (266250) war das Herkunftsland Syrien, an zweiter und dritter Stelle lagen Afghanistan (127012) und der Irak (96116). Mit großem Abstand folgten der Iran, Eritrea, Albanien, Pakistan, Nigeria und Russland. 2120 Personen, vor allem aus Syrien und dem Iran, wurden als asylberechtigt anerkannt (0,3 % der bearbeiteten Anträge). Weitere 254016 Personen (36,5 %) – überwiegend aus Syrien, dem Irak und Eritrea – wurden als Flüchtlinge anerkannt und erhielten Flüchtlingsschutz („kleines Asyl“).

Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Ausgabe: 06/2017
Ausländer in Deutschland Ausländer in Deutschland
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Leistungen an Asylbewerber Leistungen an Asylbewerber
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Haushalte im Wandel der Zeiten Haushalte im Wandel der Zeiten
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Alles wird gut?! Alles wird gut?!
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Kinder vor dem Fernseher Kinder vor dem Fernseher
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Bundesrepublik Deutschland Bundesrepublik Deutschland
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Menschen auf der Flucht Menschen auf der Flucht
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Tagesbetreuung für Kleinkinder Tagesbetreuung für Kleinkinder
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Konsum illegaler Drogen Konsum illegaler Drogen
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Alkoholkonsum von Jugendlichen Alkoholkonsum von Jugendlichen
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Raucher auf dem Rückzug Raucher auf dem Rückzug
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Arbeitskämpfe in Deutschland Arbeitskämpfe in Deutschland
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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Bundesvereinigung der Deutschen...
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Das Asylverfahren Das Asylverfahren
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Alleinlebende in Deutschland Alleinlebende in Deutschland
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Familienformen Familienformen
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Aussiedler / Spätaussiedler Aussiedler / Spätaussiedler
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Einbürgerungen Einbürgerungen
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Die Globalisierung Die Globalisierung
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