Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
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Infografik Nr. 236150

Die Arbeitgeberverbände – einer der drei Zweige, auf die sich die Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft stützt – sind für die Wahrung der sozialpolitischen Belange ihrer ...

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Die Arbeitgeberverbände – einer der drei Zweige, auf die sich die Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft stützt – sind für die Wahrung der sozialpolitischen Belange ihrer Mitgliedsunternehmen zuständig. Ihnen stehen auf Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften gegenüber, mit denen sie Tarifverträge über die Lohn- und Arbeitsbedingungen in ihrem Organisationsbereich abschließen. Wie die Gewerkschaften sind sie in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung und in den Arbeits- und Sozialgerichten vertreten. Zunehmend gibt es auch Arbeitgeberverbände ohne tarifliche Funktionen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit Sitz in Berlin nimmt als Dachorganisation die gemeinschaftlichen, über den Bereich eines Landes oder Wirtschaftszweigs hinausgehenden sozialpolitischen Interessen der Arbeitgeber wahr. Sie ist nicht selbst an Tarifverhandlungen beteiligt, formuliert aber grundlegende Positionen der Arbeitgeberpolitik. Neben den traditionellen Aufgaben auf den Gebieten des Arbeitsrechts, der Lohn- und Tarifpolitik, des Arbeitsmarkts und der Sozialversicherung gehören u.a. Fragen der Wirtschafts- und Sozialverfassung, der betrieblichen Personalpolitik und der Aus- und Fortbildung zu ihren Aufgaben. Mitglieder der Bundesvereinigung sind 49 Bundesfachverbände (Branchenverbände) und die 14 branchenübergreifenden Landesvereinigungen der Arbeitgeber. Die BDA selbst ist Mitglied der Vereinigung der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände Europas, BUSINESSEUROPE.

Die Geschichte der Arbeitgeberverbände reicht ins 19. Jahrhundert zurück. Der Aufstieg der Gewerkschaften rief vor allem in den 1890er Jahren zahlreiche, noch zersplitterte Arbeitgeberorganisationen auf den Plan. Diese schlossen sich nach dem Crimmitschauer Textilarbeiterstreik von 1903/04 in zwei Dachverbänden zusammen, aus denen 1913 die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hervorging. Im Herbst 1918 bildeten die Arbeitgeberverbände unter dem Eindruck der Kriegsniederlage gemeinsam mit den Gewerkschaften die Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands. Dieser Versuch einer Zusammenarbeit scheiterte zwar bald, brachte aber den Durchbruch zur Koalitionsfreiheit, zum Tarifvertragswesen und zur gegenseitigen Anerkennung als Interessenvertreter der Unternehmer und der Arbeitnehmer. 1933 wurden die Arbeitgeberverbände wie die Gewerkschaften aufgelöst. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand 1949 die Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebietes als Arbeitgeber-Dachorganisation. Diese ging Ende 1950 in die heutige Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände über.

Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Ausgabe: 12/2017
Regeln für den Arbeitskampf Regeln für den Arbeitskampf
20 Credits (~ 2,00 €)
Arbeitskämpfe in Deutschland Arbeitskämpfe in Deutschland
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Arbeitskämpfe international Arbeitskämpfe international
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Die Organisation des DGB Die Organisation des DGB
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Freihandel gegen Protektionismus Freihandel gegen Protektionismus
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Die Rolle der Gewerkschaften Die Rolle der Gewerkschaften
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Kinder vor dem Fernseher Kinder vor dem Fernseher
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Bindung an Tarifverträge Bindung an Tarifverträge
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Bundesrepublik Deutschland Bundesrepublik Deutschland
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Tagesbetreuung für Kleinkinder Tagesbetreuung für Kleinkinder
20 Credits (~ 2,00 €)
Konsum illegaler Drogen Konsum illegaler Drogen
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Alkoholkonsum von Jugendlichen Alkoholkonsum von Jugendlichen
20 Credits (~ 2,00 €)
Raucher auf dem Rückzug Raucher auf dem Rückzug
20 Credits (~ 2,00 €)
Tarifverträge Tarifverträge
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Haushalte im Wandel der Zeiten Haushalte im Wandel der Zeiten
20 Credits (~ 2,00 €)
Alleinlebende in Deutschland Alleinlebende in Deutschland
20 Credits (~ 2,00 €)
Familienformen Familienformen
20 Credits (~ 2,00 €)
Aussiedler / Spätaussiedler Aussiedler / Spätaussiedler
20 Credits (~ 2,00 €)
Asylbewerber in Deutschland Asylbewerber in Deutschland
20 Credits (~ 2,00 €)
Ausländer in Deutschland Ausländer in Deutschland
20 Credits (~ 2,00 €)
Einbürgerungen Einbürgerungen
20 Credits (~ 2,00 €)
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