Das Netto vom Brutto

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Infografik Nr. 286139

Das Netto vom Brutto

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Das Netto vom Brutto

Wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sein Geld verdient, weiß aus Erfahrung, dass von dem Bruttolohn, den der Arbeitgeber zahlt, nur ein deutlich geringerer Betrag auf dem Lohnkonto eingeht. Die Differenz zwischen Brutto- und Nettoverdienst erklärt sich aus den Abzugsbeträgen, die der Staatskasse und den Sozialkassen zufließen: Der Bruttolohn verringert sich um die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag und um den Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Die Belastung durch die Sozialbeiträge bemisst sich nach prozentualen Beitragssätzen, die für alle Arbeitnehmer gleich hoch sind (vom Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung und von Zusatzbeiträgen der einzelnen Krankenkassen einmal abgesehen). Arbeitnehmer im unteren und mittleren Lohnsegment führen daher den gleichen Anteil ihres Bruttolohns an die Sozialversicherung ab. Nach oben ist die Beitragspflicht allerdings begrenzt: Wer über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus verdient, muss für den darüber liegenden Lohnanteil keine Sozialbeiträge leisten.

Anders sieht es mit der Belastung durch die Lohnsteuer aus. Hier richtet sich der Steuersatz nach der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen: Geringverdiener zahlen im Verhältnis zum Bruttolohn weniger (oder gar keine) Steuern; gut Verdienende müssen dagegen deutlich höhere Anteile ihres Lohns an den Fiskus abtreten. Die Lohnsteuer enthält darüber hinaus noch eine familienpolitische Komponente. Wer Kinder hat, wird entlastet; außerdem wird über das Ehegatten-Splitting eine Lebensform begünstigt, in der ein Ehepartner allein oder zum überwiegenden Teil für das Haushaltseinkommen sorgt.

Wie sich diese unterschiedlichen Regelungen auf die Höhe des Nettolohns auswirken, ermittelt das Statistische Bundesamt anhand von Modellrechnungen, getrennt für West- und Ostdeutschland. Die Frage lautet: Was bleibt den männlichen und weiblichen Durchschnittsverdienern nach Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen, und zwar je nach ihrer Stellung als Ledige, als verheiratete Allein- oder Doppelverdiener (mit und ohne Kinder) oder als Alleinerziehende? Wie sich zeigt, werden ledige Männer am stärksten belastet: In Westdeutschland bleiben ihnen netto nur 59 % des Bruttoverdienstes. Doppelverdiener behalten rund 61 % übrig. Eine alleinerziehende Mutter muss sich mit etwa 64 % ihres Bruttolohns begnügen. Deutlich geringer ist dagegen die anteilige Abgabenbelastung für Ehepaare mit einem Alleinverdiener: Sie verfügen netto noch über rund 68 % dessen, was brutto verdient wurde (Zahlen für 2015).

Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Ausgabe: 11/2016
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